Firmen für die Einstellung von behinderten Menschen begeistern
05.01.2012
Sorgfalt bei der Ausarbeitung des Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention
Saarbrücken, 05.01.2012 – Der sozialpolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Landtag des Saarlandes, Christoph Kühn, widerspricht der Forderung des VdK-Landesvorsitzenden, Armin Lang, nach einer höheren Ausgleichs-Abgabe für Betriebe, die keine Schwerbehinderten beschäftigen.
„Nicht jeder ist für jeden Job geeignet. Das gilt für behinderte wie für nicht-behinderte Menschen. Betriebe mit höheren Zahlungen zur Einstellung von Behinderten zu zwingen, wie Armin Lang das möchte, ist nicht der richtige Weg, die Quote von behinderten Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu erhöhen. Sinnvoller ist es, die Unternehmer für das Thema Behindertenarbeit zu sensibilisieren und zu begeistern. Eine bessere Aufklärung kann dazu beitragen, dass die Inklusion von behinderten Menschen voranschreitet. Inklusion auf dem Arbeitsmarkt bedeutet für mich, dass Firmen selbst erkennen, in welchen Betriebsfeldern der Einsatz von behinderten Menschen nützlich für ihr Unternehmen sein kann. Dazu muss die Gesellschaft Strukturen akzeptieren, in denen sich behinderte Menschen einbringen und auf die ihnen individuelle Art wertvolle Leistungen erbringen können.“
Einer weiteren Forderung Langs, nämlich der Anbindung des Landesbehindertenbeauftragten Wolfgang Güthlein an den Landtag anstatt an das Sozialministerium, steht Kühn offen gegenüber. Kühn: „Ich kann mir durchaus vorstellen, dass die Unabhängigkeit des Landesbehindertenbeauftragten durch seine Angliederung an den Landtag gestärkt wird. Darüber können wir reden.“
Kühn abschließend: „Der Aufbruch in eine inklusive Gesellschaft hat längst begonnen. Wir arbeiten jeden Tag daran, dass die UN-Behindertenkonvention auch im Saarland sinnvoll umgesetzt wird. In der Koalition sind wir uns einig, dass Sorgfalt vor Hast geht. Wir achten daher auf eine wohlüberlegte Ausarbeitung des Aktionsplans, um die Menschenrechte von Menschen mit Behinderung zu schützen.“
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